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Blog „Generationswechsel in Agrargenossenschaften“

Blog „Generationswechsel in Agrargenossenschaften“

von Thoralf Risch

Seit 2006 beschäftige ich mich mit dem Generationswechsel der Mitglieder in Agrargenossenschaften. Als Berater beim Genossenschaftsverband habe ich seit Mitte der 1990iger Jahre die Agrargenossenschaften bei der Vermögensauseinandersetzung mit den alten LPG-Mitgliedern, dem sogenannten „Persilschein“, als Voraussetzung an der Teilnahme zum verbilligten Landkauf bei der BVVG, und bei der Ablösung der Altschulden erfolgreich begleitet.

Mit diesen beiden Maßnahmen war die Transformation von der LPG in eine marktwirtschaftliche Agrargenossenschaft abgeschlossen. Die Agrargenossenschaften wurden dann in den nachfolgenden Jahren wirtschaftlich stabil. Das Vermögen wuchs und das Durchschnittsalter der Mitglieder und Arbeitnehmer stieg. Währenddessen wurde die Anzahl der Mitglieder immer kleiner. Dieser Blog richtet sich an alle Mitglieder von Agrargenossenschaften, sei es der Vorstand, sei es der Aufsichtsrat, alte oder neue Mitglieder, Rentner, Mitarbeiter oder Verpächter.

Beim Thema „Generationswechsel in Agrargenossenschaften“ wird immer wieder eine Frage gestellt: Wo kommt das Vermögen der Genossenschaft her, wem gehört es und was passiert in der Zukunft damit? Die Agrargenossenschaften sind in den Jahren 1990/91 aus der Umwandlung von Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG) der ehemaligen DDR entstanden. Sie waren bei Gründung in der Regel 100%ige Pachtbetriebe. Die bewirtschafteten Flächen wurden damals von privaten Verpächtern, vom Staat (BVVG), vom Land (über die jeweiligen Landgesellschaften), von der Kirche und den Gemeinden gepachtet.

In vielen Agrargenossenschaften wurden im Wesentlichen bis 2009 große Landkäufe (u.a. verbilligten Landkauf von der BVVG) getätigt. Der Eigentumsanteil der Agrargenossenschaften liegt zur Zeit im Durchschnitt bei ca. 35 %, in einigen Betrieben auch schon deutlich über 50%. Diese Eigentumsflächen der Betriebe haben im Laufe der Jahre eine immense Wertsteigerung erfahren. So kostete z.B. ein Hektar landwirtschaftliche Fläche in Mecklenburg-Vorpommern 2004 im Durchschnitt noch ca. 4.400 €, bis zum Jahr 2020 stieg dieser Wert auf über 21.000 € an.

Das Vermögen der Agrargenossenschaften liegt damit im Wesentlichen in ihren landwirtschaftlichen Eigentumsflächen. Dieses Vermögen gehört rein rechtlich natürlich der Agrargenossenschaft. Da die jeweiligen Mitglieder über ihre Geschäftsguthaben aber Eigentümer der Agrargenossenschaft sind, sind sie faktisch Eigentümer des Vermögens der Genossenschaft. Anspruch auf das Vermögen oder Teile des Vermögens der Genossenschaft haben die Mitglieder beim Ausscheiden aus der Genossenschaft grundsätzlich nicht. Das Vermögen der Genossenschaft ist „unteilbares Vermögen“. Eine weitere Frage beim Thema „Generationswechsel in Agrargenossenschaften“ ist die der Mitglieder. Wer sind aktuell die Mitglieder in den Agrargenossenschaften und wie haben sich diese seit der Wende entwickelt? In der Regel sind mit der Umwandlung von der LPG in die Agrargenossenschaft Mitglieder der Agrargenossenschaft geworden, welche auch noch einen Arbeitsplatz dort hatten. Diese hatten damals häufig eine Altersstruktur von 30 bis 40 Jahre. Jüngere Arbeitnehmer der ehemaligen LPG haben sich oft beruflich umorientiert und sind in anderen Branchen gewechselt. Ältere Mitarbeiter haben oft die damals vielfältigen ABM-Maßnahmen und Vorruhestandsregelungen (Frauen mit 55 Jahren, Männer mit 60 Jahren) genutzt. Die Gründungsmitglieder der Agrargenossenschaften sind demnach heute kurz vor der Rente oder schon im Ruhestand. Während ihrer Mitgliedschaft wurde das heutige große Vermögen der Agrargenossenschaften durch Landkauf und anschließender Wertsteigerung geschaffen. Die Landkäufe wurden durch diese Mitglieder unter Verzicht (geringe Löhne, geringe Dividende, geringe Pachtzahlungen) ermöglicht.

Blog „Generationswechsel in Agrargenossenschaften“
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Thoralf Risch
Geschäftsführer

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